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Das Eidgenössische Jagdgesetz ist ein Artenschutzgesetz

Es stellt Schutz vor Regulierung und jagdliche Nutzung. Für den Artenschutz ist der Bund zuständig. Regulierung und Nutzung der Wildpopulationen werden in den kantonalen Jagdgesetzen geregelt. So ist gewährleistet, dass beim Jagdbetrieb auf die regionalen Eigenheiten hinsichtlich der vorkommenden Wildarten, Lebensräume, Probleme und Traditionen Rücksicht genommen wird.


Das Aargauische Jagdgesetz § 1


1 Das Wild und die frei lebenden Vögel sind zu erhalten und soweit notwendig zu fördern.

2 Ihr Bestand muss den örtlichen Verhältnissen angepasst sein.

3 Die Jagd steht im Dienst von Hege und Pflege des Wildes.
 
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