Es stellt Schutz vor Regulierung und
jagdliche Nutzung. Für den Artenschutz ist der Bund zuständig.
Regulierung und Nutzung der Wildpopulationen werden in den kantonalen
Jagdgesetzen geregelt. So ist gewährleistet, dass beim Jagdbetrieb auf
die regionalen Eigenheiten hinsichtlich der vorkommenden Wildarten,
Lebensräume, Probleme und Traditionen Rücksicht genommen wird.
Das Aargauische Jagdgesetz § 1