Raumplanung
Raumplanung wird nachfolgend als Begriff verstanden, wie er
umschrieben ist in HUSER, M. et al. (1996) «... Als Oberbegriff umfasst
die Raumplanung in diesem Sinne alle räumlichen Planungen der
öffentlichen Hand auf allen Staatsebenen und in allen raumrelevanten
Sachgebieten (Verkehr, Umwelt, Wirtschaft, Gesellschaft usw.)...»
(aus: www.lek-forum.ch)
Der Mensch nutzt den Boden, das Wasser, die Luft - den ganzen
Lebensraum. Er erstellt Gebäude, wohnt, arbeitet, verbringt die
Freizeit und bewegt sich in diesem Raum. Unser Lebensstandard ist von
Gütern, Produktionen, Dienstleistungen abhängig, die alle auch
Lebensraum in Anspruch nehmen. Diese intensiven Nutzungsansprüche
führen zu Interessenkonflikten, die umso grösser werden, je knapper der
verfügbare Lebensraum ist und je mehr die Notwendigkeit der Schonung
von Natur und Landschaft erkannt wird. Mit Hilfe der Raumplanung werden
die unterschiedlichen Nutzungsansprüche koordiniert. Raumplanung ist
das gezielte Einwirken auf die räumliche Entwicklung der Gesellschaft,
der Wirtschaft und der natürlichen, gebauten und sozialen Umwelt in
einem bestimmten Gebiet. Als Oberbegriff umfasst die Raumplanung in
diesem Sinne alle räumlichen Planungen der öffentlichen Hand auf allen
Staatsebenen (Bund, Kantone, Gemeinden)
und in allen raumrelevanten Sachgebieten (Verkehr, Umwelt, Wirtschaft,
Gesellschaft usw.). Die Raumplanung hat die Aufgabe, die räumlichen
Probleme aufzunehmen, und die Funktionen im Raum aufeinander
abzustimmen. Dafür entwickelt sie Grundvorstellungen, die den
Lebensraum im Gesamtzusammenhang und unter Respektierung der
Entscheidungs- und Handlungsspielräume kommender Generationen
betrachten. Darüber hinaus muss die Raumplanung aufzeigen, welche
Probleme mit welchen Massnahmen in welcher zeitlichen Reihenfolge
angegangen werden. Raumplanung ist schliesslich Bodennutzungsplanung,
indem sie die zulässige Nutzung der einzelnen Landflächen bestimmt, und
sie übernimmt Koordinationsfunktionen, indem sie die Nutzungsansprüche
aufeinander abstimmt, über auftretende Konflikte entscheidet und durch
alle räumlich wirkenden Staatstätigkeiten hindurch Grundlage
behördlicher Zusammenarbeit ist. Die Raumplanung ist ökologisch
ausgerichtet, da sie die räumlichen Probleme in Verantwortung für den
Lebensraum angeht.