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Landwirtschaft

In Artikel 104 der Bundesverfassung ist festgehalten, dass «der Bund dafür zu sorgen hat, dass die Landwirtschaft durch eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion einen wesentlichen Beitrag leistet zur:

a. sicheren Versorgung der Bevölkerung;
b. Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Pflege der Kulturlandschaft;
c. dezentralen Besiedlung des Landes».

Die in der Verfassung verankerten Ziele machen deutlich, dass die Landwirtschaft Aufgaben erfüllt, die über die reine Nahrungsmittelproduktion hinausgehen. Man spricht in diesem Zusammenhang von der Multifunktionalität der Landwirtschaft. Die Landschaftspflege, die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und die dezentrale Besiedlung sind Leistungen, die im öffentlichen Interesse liegen, welche sich über den Markt aber nur teilweise abgelten lassen.

Die Landwirtschaft ist eine menschliche Tätigkeit, die ganz entscheidend den ländlichen Raum prägt:
  • Mit einem Anteil von rund 40% der schweizerischen Landesfläche stellt die Landwirtschaft eine dominierende Tätigkeit dar,
  • sie gestaltet die Landschaft und die Lebensräume und übt einen direkten Einfluss auf die Artenvielfalt von Pflanzen und Tieren aus,
  • sie nutzt die natürlichen Ressourcen, beeinflusst den Wasserkreislauf und den Stoffumsatz sowie den Zustand des Bodens.

Aufgrund der Ökoqualitätsverordnung (ÖQV) können die Landwirtschafbetriebe zusätzliche Beiträge für die in einem Biotopverbund angelegten ökologischen Ausgleichsflächen (öAF) beantragen. Dies ist u. a. ein Entgelt für die aufwändigen und oft mit Handarbeit verbundenen Tätigkeiten zur Pflege von regionaltypischen Kulturlandschaften.

 
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